Frage:
Darf ich mit Doppelnamen zweimal im Jahr Namenstagsgeschenke einklagen?
2007-07-12 09:19:08 UTC
Darf ich mit Doppelnamen zweimal im Jahr Namenstagsgeschenke einklagen?
Fünf antworten:
2007-07-12 09:23:26 UTC
Du kannst es ja mal versuchen. Wenn du das allerdings bei mir machen würdest, bekämst du gar nichts. Geschenke sollte man nie einklagen. Geschenke sollten von Herzen kommen, alles andere taugt nichts.
Franz
2007-07-12 09:32:58 UTC
Ja, einmal auf Nix ( da gibts aber auch nix ) und einmal auf nutzig ( Falls es den heiligen Nutzig auch gibt ).
*Sonnenblume*
2007-07-13 08:38:49 UTC
Geschenke sind nicht einklagbar! Pech für Dich, leider!
Süder21
2007-07-12 09:34:04 UTC
wenn Du

Hans-Wurst heißt dann nicht! :-))))
julian.demicoli
2007-07-12 09:28:14 UTC
ich würde dir auch nichts geben weil ich sowieso nichts bekomme aber unter und: Wie alt bist du denn schreib es bitte


Dieser Inhalt wurde ursprünglich auf Y! Answers veröffentlicht, einer Q&A-Website, die 2021 eingestellt wurde.
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